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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 39 SF 1/17 B E ER   

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https://dejure.org/2017,8056
LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 39 SF 1/17 B E ER (https://dejure.org/2017,8056)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2017 - L 39 SF 1/17 B E ER (https://dejure.org/2017,8056)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2017 - L 39 SF 1/17 B E ER (https://dejure.org/2017,8056)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 198 SGG, § 202 SGG, § 69 ZPO, § 767 ZPO
    Vollstreckungsabwehrklage - einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Keine Beschwerdemöglichkeit; Jederzeitige Möglichkeit der Abänderung durch das Prozessgericht; Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen Vollstreckungsanordnungen im sozialgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • rechtsportal.de

    Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen Vollstreckungsanordnungen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 39 SF 1/17
    Vollstreckungsanordnungen sind auch in der Sozialgerichtbarkeit nicht mit der Beschwerde anfechtbar, da sie vom erlassenden Gericht jederzeit abgeändert werden können (anderer Ansicht: LSG Celle-Bremen vom 9.1.2017 - L 3 KA 87/16 B ER).

    Weder der Wortlaut des § 198 SGG noch Gesetzessystematik und Sinn und Zweck der Vollstreckungsanordnungen gebieten es, die Rechtslage in der Sozialgerichtbarkeit anders zu beurteilen (anders aber ohne überzeugende Begründung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 9. Januar 2017, L 3 KA 87/16 B ER, zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - L 31 AS 1774/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - L 39 SF 1/17
    Der Antragsgegner kann sich daher unter Hinweis auf das Urteil des 31. Senats des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg vom 13. Oktober 2016 (L 31 AS 1774/16, zitiert nach juris) erneut an das Sozialgericht wenden, mit dem Antrag den Beschluss vom 20. Dezember 2016 aufzuheben und den Antrag zurückzuweisen.
  • SG Berlin, 16.10.2017 - S 173 AS 16394/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - prozessualer Kostenerstattungsanspruch gem §§

    Vollstreckungsanordnungen sind auch in der Sozialgerichtbarkeit nicht mit der Beschwerde anfechtbar, da sie vom erlassenden Gericht jederzeit abgeändert werden können (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2017 - L 39 SF 1/17 B E ER, vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2017 - OVG 3 K 135/16; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.01.2017 - L 3 KA 87/16 B ER).
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